Bild: Villagers wade through flood waters after having evacuated their homes on August 10, 2010 in the village of Baseera near Muzaffargarh in Punjab, Pakistan. Photo: © GYINSEA – Stockphotos
Manche Schätzungen gehen davon aus, dass im Jahre 2050 bis zu 200 Mio. Menschen infolge des klimawandelinduzierten Meeresspiegelanstiegs ihre Siedlungsgebiete verlassen haben werden. Die Diskussion konzentriert sich bis heute leider nur auf Mitigation und Anpassung. Das Problem des »Menschenrechtsschutzes« oder der »Klimaflüchtlinge« finden kaum Berücksichtigung.
Die strukturelle Verschiedenartigkeit der vorbezeichneten Ansätze und die mit ihnen einhergehende thematische Überlagerung von Umweltschutzpolitik, Entwicklungspolitik und Durchsetzung menschenrechtlicher Standards legen es nahe, künftig einen mehrdimensionalen Ansatz zu verfolgen.
So sollte der Schutz der Klimaflüchtlinge in den Regelungszusammenhang sowohl des zwischenstaatlichen Umweltvölkerrechts als auch der internationalen Katastrophenschutzpolitik integriert werden.
Gewiss stehen Konzepte wie Billigkeit und Fairness, die in jenen Grundsätzen als Tatbestandsvoraussetzungen verankert sind, der Einbeziehung menschenrechtlicher Aspekte offen; ob und inwieweit ihre Berücksichtigung in der Staatenpraxis im globalen Kontext der Erderwärmung als legitim und/oder geboten betrachtet werden wird (allgemein akzeptiert ist dies bislang lediglich in grenznachbarschaftlichen Verhältnissen), kann freilich wiederum erst die Zukunft zeigen.
» Mehr Details in: Warnsignal Klima: Die Meere – Änderungen & Risiken. Kap.5.12 (D.Messner). Hrsg: Lozán J.L. H. Grassl, L. Reise & L. Karbe ( 2011)